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Logo Ralf Schöwer - Architekt & Bauchsachverständiger

Von der Industrie- und Handelskam- mer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden - IHK Darmstadt Rhein Main Neckar


Dipl.-Ing. Ralf Schöwer
Südwestring 19
64807 Dieburg

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BGH-Urteil zu Gutachterkosten

Mängel einer Kaufsache (Immobilie)

Erwerb einer Immobilie

„Fast jeder Bauherr kennt diese Szenario: Es liegt ein Baumangel vor. Der ausführende Unternehmer lehnt die Mangelbeseitigung ab. Gern gehört in diesem Zusammenhang: „Das ist nicht unser Verschulden“. Aus Kostengründen verzichten Bauherrn leider oft auf die Einschaltung eines Sachverständigen und bleiben häufig auf den Kosten für die Mangelbeseitigung sitzen. Was viele nicht wissen: Die Kosten für einen Sachverständigen kann der Bauherr vom ausführenden Unternehmen einfordern. Das gilt auch für die Kosten der Mangelbeseitigung oder alternativ für Schadensersatz und Preisminderung.“
Textquelle: Der Bausachverständige, Heft 5/2014

Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten im Zusammenhang mit der Klärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache gibt es ein neues Urteil des BGH, das Klarheit schaffen soll.

Mitteilung Nr. 71/2014 der Pressestelle des Bundesgerichtshofes:
§ 439 BGB (…) (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport,- Weg-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen (…)
Urteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13


In jedem Einzelfall ist zunächst eine Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt erforderlich.

29.10.2014