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Logo Ralf Schöwer - Architekt & Bauchsachverständiger

Von der Industrie- und Handelskam- mer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden - IHK Darmstadt Rhein Main Neckar


Dipl.-Ing. Ralf Schöwer
Südwestring 19
64807 Dieburg

Telefon: 06071 - 61 89 96
Telefax: 06071 - 61 70 96

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Verkehrswegebau - Beweissicherung

Die Neugestaltung und grundhafte Sanierung der Hauptstraße und der zentralen Plätze in Neuenstadt am Kocher macht eine vorsorgliche Beweissicherung erforderlich.

Rückbauarbeiten - Asphaltfräse im Einsatz

Die Planung zur Umgestaltung der Straßen und Plätze im historischen Stadtkern der Stadt Neuenstadt am Kocher ist das Ergebnis eines Gestaltungswettbewerbes, der durch das Büro Ernst und Partner – Landschaftsarchitekten im Jahre 2009 gewonnen wurde. Alle Verkehrsflächen und Anlagen werden mit neuen Materialien (Pflaster- und Asphaltbeläge) nutzungsabhängig, barrierefrei und modern gestaltet. Diese Maßnahmen werden in weiteren Bauabschnitten auch in den angrenzenden Bereichen von Markplatz mit Schloss, Lindenplatz und Rathausplatz vorgenommen. Im Rahmen der Umgestaltung wird ab Ende April 2012, in einem ersten Bauabschnitt, die Hauptstraße zwischen Markplatz und Rathausplatz grundhaft saniert. Die Straßen und die Plätze sind zum Teil von denkmalgeschützten, mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern umgeben.

Auch bei sorgfältigster planerischer und technischer Vorbereitung (Untersuchung der Bodenverhältnisse, Erfassung des allgemeinen Bauzustands und ggf. bautechnisch schwieriger Bauweisen von Unterkellerungen, u.a.m.) können Gebäudeschäden durch Rückbau- und Verdichtungsarbeiten oder durch mechanische Beschädigungen beim Einsatz von Baumaschinen nie vollständig ausgeschlossen werden. Vor dem Beginn der Arbeiten ist daher die Erstellung einer Dokumentation des Ist-Zustandes, als spätere Beurteilungsgrundlage im Schadensfall, zweckmäßig.


Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung Neuenstadt am Kocher im April 2012 das Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Ralf Schöwer beauftragt, eine vorsorgliche Beweissicherung mit der Aufnahme ggf. bestehender Vorschäden an den straßenseitigen Fassaden der angrenzenden Wohnhäuser und eine Dokumentation des Zustandes der Sockelzonen durchzuführen.

Weitere Information zum Thema „Die Vorsorgliche Beweissicherung“ finden Sie in meiner Veröffentlichung in der Fachzeitschrift „Der Bausachverständige“. Der Artikel steht hier als Download unter der Rubrik > Profil > Publikationen zur Verfügung.

03.05.2012