Bauzustandsfeststellung / Beweissicherung
Die Sicherung eines Beweises kann
- als Feststellung eines Bauzustandes,
- zur Dokumentation einer fertigen, nicht abgeschlossenen
- oder auch zu einer mangelhaften Bauleistung
nicht nur innerhalb eines gerichtlich angeordneten Selbstständigen Beweisverfahrens erfolgen sondern auch als Privatgutachten vorgenommen werden.
Die erstellten Gutachten mit einer technischen Bewertung des angetroffenen Zustandes sind dann dazu geeignet, den Vertragspartnern eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Handeln zu liefern.
Anlässe für die Durchführung einer Beweissicherung sind auch Ereignisse wie
- Starkregen, Hochwasser oder Grundwasseranstieg
- Erschütterungen durch Bauarbeiten im Hoch- und Tiefbau
- Unfälle
- Vandalismus
- Brand
- Sturm
Außergerichtliche vorsorgliche Beweissicherung
Arbeiten für Leitungs- und Kanalgräben, Abbrucharbeiten, die Errichtung von Bauwerken und andere damit verbundene Bauarbeiten können an benachbarten Gebäuden bauliche Veränderungen in Form von Rissen oder Abbrüchen, Absenkungen oder Feuchtigkeitsschäden auslösen.
Im Rahmen einer außergerichtlichen vorsorglichen Beweissicherung werden vor einer Baumaßnahme die bestehenden Bauzustände eines oder mehrerer Gebäude aufgenommen und in Text und Bild detailliert dokumentiert. Die Dokumentation dient während und nach der Baumaßnahme als Grundlage für eine Beurteilung von ggf. neu eingetretenen Schäden.
Zu den Auftraggebern gehören Bauämter von Städten und Gemeinden, Ingenieur- und Planungsbüros und Bauunternehmen. Die Erstellung einer vorsorglichen Bauzustandsdokumentation kann auch als einzelner objektbezogener Privatauftrag erfolgen. Eine Referenzliste finden Sie hier.
Mehr Informationen können Sie meinem Fachartikel "Die außergerichtliche Beweissicherung" entnehmen. Der Artikel steht auf der Seite Profil / Publikationen zum Download bereit.