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Von der Industrie- und Handelskam- mer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden - IHK Darmstadt Rhein Main Neckar
Dipl.-Ing. Ralf Schöwer
Südwestring 19
64807 Dieburg
Telefon: 06071 - 61 89 96
Telefax: 06071 - 61 70 96
Einfrieren von Wasserleitungen
Tipp: Richtlinie VDI 2069 beachten!
Wie in jedem Winter besteht für im Erdreich oder im Freien verlegte Wasserleitungen die Gefahr des Einfrierens. Die Richtlinie VDI 2069 „Verhindern des Einfrierens von wasserführenden Leitungen“ der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik gibt Hinweise zu den Möglichkeiten zum Schutz von Wasserleitungen. Die Hinweise gelten als Ergänzung zu den Normen für Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung derartiger Leitungen und Anlagen. Außerdem beinhaltet die Richtlinie Handlungsempfehlungen für die notwendigen Maßnahmen wenn Leitungen bereits eingefroren sind. Das Auftauen der Leitungen sollte stets durch Fachleute erfolgen. Die Richtlinie VDI 2069, 2006-05 ist beim Beuth-Verlag, Berlin erhältlich.