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Wärmedämmverbundsystem
Schaden an Wärmedämmverbundsystem
Schimmelpilz
Schimmelpilze in Wohnräumen
Innenraum-Thermographie
Innenraum-Thermographie
Bohrkern: Beschichtung, Estrich, Beton
Bohrkern: Beschichtung, Estrich, Beton
Lichtschachtanschluss, Kelleraußenwand
Lichtschachtanschluss, Kelleraußenwand
Wasserschaden Laminat
Wasserschaden Laminat

Privatgutachten

Durch die Erstellung eines Privatgutachtens zu Gebäudeschäden, technischen Mängeln bei Bauleistungen, zur Erarbeitung von Lösungen für die Behebung von Schäden u.a.m. erhalten Privatpersonen, Behörden und Hausverwaltungen die fachlichen Grundlagen, um darauf aufbauend Entscheidungen und Maßnahmen treffen zu können.

Im Folgenden einige Themen in der Übersicht:

  • Schäden an Gebäuden und Bauwerken in Außenanlagen durch technische Fehler in der Planungs- und / oder Bauleistung
  • Schäden an Gebäuden durch äußere Einflüsse aus Erschütterungen, nach Unfällen, Brand- und Sturmereignissen oder Vandalismus
  • Schäden durch Schimmelpilze und Fogging
  • Ermittlung von Wertminderungen durch technische oder optische Mängel an der Bauleistung
  • Überprüfung oder Erstellung von Massenermittlungen
  • Rechnungsprüfungen
  • Ausarbeitung von Kostenschätzungen
  • Kostenkontrolle von Bau- oder Sanierungsarbeiten

Gerichtsgutachten

Gutachten dienen zum Beispiel in Verfahren des bürgerlichen Rechtsstreites als Entscheidungshilfe für die Gerichte. Sie ermöglichen dem Gericht, fachspezifische und komplexe bautechnische Sachverhalte beurteilen zu können.
Gerichtsgutachten zu vielfältigen Themen und Fragen im Bereich des Hochbaus erstelle ich im Auftrag der Amt-, Land- und Oberlandesgerichte der Rhein-Main-Region.

In Selbstständigen Beweisverfahren nach der Zivilprozessordnung sollen die im Gutachten beschriebenen Feststellungen, die Benennung von Schadensursachen oder technischen Mängeln sowie ggf. die Beschreibung von Maßnahmen und Kosten einer Schadensbeseitigung dazu dienen, die Entstehung eines Rechtsstreites zu vermeiden.


Schiedsgutachten

Das Schiedsgutachten stellt eine besondere Form des Privatgutachtens dar. Die Beauftragung zur Erstellung eines Schiedsgutachtens erfolgt gemeinsam durch die Parteien und wird in der Aufgabenstellung auf die individuellen Besonderheiten ausgerichtet. In einem Streitfall dient das Schiedsgutachten zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Lösung. Das Ergebnis des Gutachtens ist im Regelfall für die Parteien bindend.
Werkverträge oder Kaufverträge enthalten in vielen Fällen besondere Regelungen / Vereinbarungen zu den Modalitäten bei der Durchführung eines Schiedsgutachterverfahrens im Streitfall.